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**Dies ist eine alte Version des Dokuments!** ----
==== Satzungsänderung ==== === Elektronische Einladung zur Mitgliederversammlung === //Änderungsantrag von Nils Goldbeck:// §7 Abs. 1: "Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle 2 Jahre einmal statt und ist vom Vorstand mit einer Frist von vierzehn Tagen vor dem Versammlungstag durch schriftliche Einladung aller Mitglieder unter Mitteilung einer Tagesordnung einzuberufen." wird wie folgt geändert: "Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle 2 Jahre einmal statt und ist vom Vorstand mit einer Frist von vierzehn Tagen vor dem Versammlungstag durch <del>schriftliche</del> Einladung aller Mitglieder unter Mitteilung einer Tagesordnung einzuberufen. **Die Einladung erfolgt per Email oder Brief.**" //Begründung:// Die Vereinsmitglieder sollen einer Einladung per Email zustimmen können, um dem Verein Aufwand und Portokosten zu ersparen.