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**Dies ist eine alte Version des Dokuments!** ----
====== Steuererklärung ===== SEWA als steuerbegünstigter Verein (Gemeinnützigkeit) wird alle drei Jahre vom zuständigen Finanzamt Korbach-Frankenberg auf gemeinnützigkeit überprüft. Außerdem werden bei dieser Prüfung ein Umsatzsteuerausgleich durchgeführt, wobei SEWA unter Umstände zuviel bezahlte Vorsteuer zurückbekommt (siehe Umsatzsteuer hier). Das Finanzamt sendet 1 Jahr vor der http://www.finanzamt-korbach-frankenberg.de/