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====== Steuererklärung ===== SEWA e.V. als steuerbegünstigter Verein (Gemeinnützigkeit) wird alle drei Jahre vom zuständigen Finanzamt Korbach-Frankenberg auf gemeinnützigkeit überprüft. Außerdem werden bei dieser Prüfung ein Umsatzsteuerausgleich durchgeführt, wobei SEWA unter Umstände zuviel bezahlte Vorsteuer zurückbekommt (siehe Umsatzsteuer hier). Das Finanzamt sendet 1 Jahr vor der Abgabefrsite die benötigten Vordruck an den Verein. Die Abgabefrsit ist der 31. Mai für die Steuererklärung des Vorjahres. Eine Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung ist generell möglich und muss mit dem Finanzamt Korbach-Frankenberg abgesprochen werden. http://www.finanzamt-korbach-frankenberg.de/