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Unterschiede
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| SEWA e.V. als steuerbegünstigter Verein (Gemeinnützigkeit) wird alle drei Jahre vom zuständigen Finanzamt Korbach-Frankenberg auf gemeinnützigkeit überprüft. Außerdem werden bei dieser Prüfung ein Umsatzsteuerausgleich durchgeführt, wobei SEWA unter Umstände zuviel bezahlte Vorsteuer zurückbekommt (siehe Umsatzsteuer hier). | SEWA e.V. als steuerbegünstigter Verein (Gemeinnützigkeit) wird alle drei Jahre vom zuständigen Finanzamt Korbach-Frankenberg auf gemeinnützigkeit überprüft. Außerdem werden bei dieser Prüfung ein Umsatzsteuerausgleich durchgeführt, wobei SEWA unter Umstände zuviel bezahlte Vorsteuer zurückbekommt (siehe Umsatzsteuer hier). | ||
| Das Finanzamt sendet 1 Jahr vor der Abgabefrsite die benötigten Vordruck an den Verein. Die Abgabefrsit ist der 31. Mai für die Steuererklärung des Vorjahres. Eine Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung ist generell möglich und muss mit dem Finanzamt Korbach-Frankenberg abgesprochen werden. Für die vollständige Steuerklärung müssen zusätzlich zu den ausgefüllten Vordrucken die Einnahmeüberschusserklärung der letzten drei Jahre, die Kassenprüferberichte mit Vorlage des Kassenbuchs der letzten drei Jahre und die Protokolle der letzten Mitgliederversammlungen. | Das Finanzamt sendet 1 Jahr vor der Abgabefrsite die benötigten Vordruck an den Verein. Die Abgabefrsit ist der 31. Mai für die Steuererklärung des Vorjahres. Eine Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung ist generell möglich und muss mit dem Finanzamt Korbach-Frankenberg abgesprochen werden. Für die vollständige Steuerklärung müssen zusätzlich zu den ausgefüllten Vordrucken die Einnahmeüberschusserklärung der letzten drei Jahre, die Kassenprüferberichte mit Vorlage des Kassenbuchs der letzten drei Jahre und die Protokolle der letzten Mitgliederversammlungen. | ||
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| - | http://www.finanzamt-korbach-frankenberg.de/ | ||
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| + | [[http://www.finanzamt-korbach-frankenberg.de/|Finanzamt Korbach-Frankenberg]] | ||
| ===== Abgabenordnung für steubegünstigte Zwecke ===== | ===== Abgabenordnung für steubegünstigte Zwecke ===== | ||